Da es bei uns im Familienzentrum (Regelkindergarten) immer wieder gesagt wird, dass es nicht erlaubt ist, hier folgende Frage: Wie ist die gesetzliche Regelung in NRW, wenn ein Heilerziehungspfleger in einem Kindergarten arbeitet? Darf er mal für eine halbe Stunde mit 2-4 Kindern in der Gruppe alleine sein? Ich kenne die Kinder in der Gruppe sogar schon ein Jahr... Während eines 4-Wochen-Praktikum in einer integrativen Kita durfte er schon 15 Minuten zum Vorlesen mit ca. 12 Kindern alleine sein.

Laut eines Auszugs des Kindertagesbetreuungsgesetzes sind sozialpädagogische Fachkräfte in Kitas auch Heilerziehungspfleger. http://dejure.org/gesetze/KiTaG/7.html

Bei uns darf eine Kinderpflegerin oder eine Erzieherin im Anerkennungsjahr alleine sein, aber ein HEP muss immer eine/n Erzieher/in in der Gruppe haben? Und kriegt auch noch Ärger, wenn er sich dann nicht an angebliche Absprachen hält, die aus einem Misverständnis heraus gehen.