Falls eine Familienfreundin von der Krankenkasse Verhinderungspflege erhalten würde wären das dann für die Freundin sonstige Einkünfte? Eine Aufwandsentschädigung wäre es ja nur, wenn sie die Pflege über einen Verein oder dergleichen leistet, richtig? Gibt es denn einen anderen Freibetrag? Oder ist die Verhinderungspflege in diesem Fall steuerfrei, weil sie eben nur von dieser Familienfreundin durchgeführt wird als gefallen bzw. sittlicher Verpflichtung und nicht mit einer erwerbsabsicht? Die Freundin möchte eigentlich nichts für ihre Hilfe aber durch die Verhinderungspflege könnte ich ihren Aufwand angemessen entlohnen. Die Freundin hat eine feste Arbeitsstelle und ist nicht auf das Geld als Einkommen angewiesen. Oder wäre es sinnvoll, sie bei der Minijobzentrale anzumelden.
Falls eine Familienfreundin von der Krankenkasse Verhinderungspflege erhalten würde wären das dann für die Freundin sonstige Einkünfte?
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