In unserem 2FH sind zwei Gasthermen eingebaut, die sich ein Abgasrohr teilen - errichtet wurde die Anlage in 2003. Eine Abnahme ist damals nicht erfolgt. Soweit ich weiß, hing dies mit der Pleite des Bauträgers zusamenn.

Der Bezirksschornsteinfeger war nie besonders glücklich mit dieser Anlage - als es dann um den Austausch der Heizungen ging, haben wir sowohl Heizungsbauer als auch Schornsteinfeger mit ins Boot geholt. Der Schornsteinfeger hätte am liebsten, daß ein zweiter Kamin gezogen wird, war wir aus sicher verständlichen Gründen nicht machen wollten, meinte aber auch, daß es letztendlich in der Verantwortung des Heizungsbauers liegt, daß wir eine Heizung bekommen die zum Abgassystem paßt.

Der Einfachheit halber haben dann sowohl der Nachbar als auch wir die gleichen Heizungen wieder verbaut, passend zum aktuellen Abgassystem. Der Schornsteinfeger war sogar zur Zeit des Umbaus vor Ort und monierte eine fehlende Abgasklappe. Diese war in der Heizung integriert und nach erfolgten Einbau wurde die Anlage zur Abnahme angemeldet.

Heute bekomme ich Bescheid, daß der Schornsteinfeger keine Abnahme für die Anlage erteilen wird, weil weiterhin beide Thermen am gleichen Abgasrohr hängen.

Was hat dies nun für Konsequenzen für uns? Verständlicherweise bin ich etwas verärgert, da der Schornsteinfeger 2 x vor Ort war und wir alles getan haben, um dessen Wünschen zu entsprechen - abgesehen vom Bau eines zweiten Kamins.