Das ganze zurückfordern kann man meines Wissens nach nicht, außer der Bescheid wurde erst vor weniger als einem Monat bekannt gegeben dann müsste dies über das Einspruchsverfahren gehen.
Aus der Bausparkasse sind das ganze ja Vermögenswirksame Leistungen. Wenn diese bei Einzahlung steuermindernd geltend gemacht wurden, muss die Auszahlung versteuert werden. Falls eine Berücksichtigung in der Vergangenheit bei Einzahlung nicht erfolgte, muss auch nichts versteuert werden