Sechs Wochen nach dem Kauf meines neuen Handys (Samsung Galaxy A 53) gab dieses gewissermaßen ohne jeden äußeren Anlass seinen Geist auf. Soll heißen, beim Aufladeversuch mit einem Original Samsung Aufladegerät kam eszu einer Tiefenentladung. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich gerade im Urlaub. In der Hoffnung, dass das Problem sich durch den Wechsel des Akkus lösen ließe, beauftragte ich eine ortsansässige Werkstatt mit dem Akkutausch.

Selbstverständlich verwendete der Techniker einen Original Samsung Akku, die Werkstatt war aber verhängnisvoller Weise nicht von Samsung autorisiert.

Aus diesem Grund habe ich aus der Sicht von Samsung meinen Anspruch auf eine Hersteller-Garantie verwirkt.

Ich wandte mich daher an den in Österreich ansässigen Händler, da ich der Meinung war (und bin), dass der Händler auch dann eine Gewährleistungspflicht für das Gerät hat, wenn ich zwischenzeitlich einen anderen, nicht vom Hersteller autorisierten Techniker in Anspruch genommen habe.

Man muss dazu sagen, dass ich dem Händler die Sachlage zunächst genau geschildert hatte (einschließlich der Beauftragung des nicht von Samsung anerkannten Technikers). Erst als ich von dort (vom Händler) eine positive Auskunft erhielt („das geht sich für sie noch aus“) schickte ich das Handy dorthin (für immerhin 18 € Porto).

Inzwischen hat der Händler seine Meinung geändert und sieht sich nicht mehr in der Gewährleistungspflicht.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mich jemandüber die tatsächliche Rechtslage aufklären könnte!