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Antwort
Der Paketbote, Essenslieferant oder eine andere Person darf nicht mit Nacktheit ungefragt konfrontiert werden. Öffnet man besagten Personen dennoch nackt die Tür, macht man sich wegen exhibitionistischer Handlungen strafbar. § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen)
Gute Neuigkeiten...
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das das Nackt-Autofahren verbietet.
Beim Autofahren gilt aber: Wer beim Aussteigen nackt ist, könnte die Allgemeinheit belästigen - vergleichbar mit einem nackten Fußgänger.