Hallo zusammen,

als Privatverbraucher bekommt man ja nur noch 3 %ige HNO3 und 15 %ige H2SO4. In dem Abkommen (Verordnung (EU) 2019/1148) ist die Rede von einer Genehmigung für 10 % bzw. 40 % (das ist ja auch schon recht mager). Wie läuft das mit dieser Genehmigung und wie realistisch ist es das genehmigt zu bekommen? Oder ist das nur theoretisch möglich? Gibt es hier eventuell Hobbychemiker, die so eine Genehmigung schonmal beantragt haben und bekommen haben? Will natürlich keine Sprengstoffe o.Ä. synthetisieren (mit den Konz. ohnehin nicht) aber die zwei sind halt schon essentials… zu mir: bin Chemiestudent im 4. FS und werd diesen Sommer auch den Sachkundenachweis ablegen. (Frage ist eher interessehalber, da es ohnehin noch eine Ewigkeit brauchen wird bis ich auch privat mal was kochen kann)

Danke im Voraus und beste Grüße