Guten Tag!
Ich bin im Begriff einen Leasingrückläufer zu erwerben. Es geht um den Hyundai H350 (3,5t Transporter). Diesen möchte ich als Privatperson kaufen. Laut Händler wird dieses Fahrzeug nur an Gewerbekunden verkauft, gegen die zusätzliche Abschließung einer Garantie (Internetseite Cargarantie) jedoch auch an Privatkunden.
Dies hat mich zunächst etwas stutzig gemacht. Allerdings habe ich durch eigene Recherche herausgefunden, dass er auch nicht dazu verpflichtet ist mir eine Garantie zu geben.
Nun komme ich zur eigentlichen Frage:
Laut den Angaben des Händlers verkauft er den Wagen im Auftrag einer Leasingfirma, was das die Preisverhandlung seiner Meinung nach ausschließt. Muss mir der Händler dennoch eine Gewährleistung (Sachmängelhaftung) geben? Immerhin kaufe ich den Wagen bei Ihm im Autohaus.
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße, Marvin