Hallo, ich habe mich zum Thema 'gemeinsames Sorgerecht' belesen und werde daraus nicht schlau. Wenn der Erzeuger das gemeinsame Sorgerecht beantragt, wird ihm das ja in jedem Fall zugesprochen, richtig? Mich würden seine Rechte und Pflichten interessieren. Was muss er tun, damit er es bekommt? (Ich meine hier nicht die behördlichen Gänge, das soll er mal schön alleine rausfinden.) Ich meine im Bezug auf das Kind. Und eine andere Frage: Was darf er, wenn er das gemeinsame Sorgerecht zu gesprochen bekommt?

Habe ich da als Mutter Mitspracherecht, ob er es bekommen soll?

Versteht mich nicht falsch. Der Erzeuger hat in meinen Augen nicht wirklich das Interesse am Kind, wenn er es jedoch sehen wollte, könnte er das in Absprache mit mir auch sehen. Also ein Umgangsrecht würde ich ihm einräumen.

Die Fragen sind mir zu wichtig als das hier Blödsinn drunter geschrieben wird, wer also nichts für die Fragen Produktives zu schreiben hat, der schreibt am besten gar nicht.

Lieben Dank!