Hallo, ich wohne in einer EG-Wohnung und laut Mietvertrag kann ich den vorderen Garten nutzen, gegen Pflege der Anlage.

Als ich nun aus dem Urlaub wieder gekommen bin, hat der Vermieter den Gartenzaun zur Strasse entfernt. Bei der Anmietung der Wohnung, war für mich, wegen des Hundes, ein eingezäuntes Grundstück ausschlaggebend, für die Anmietung. Angeblich wäre während meiner Abwesenheit der Zaun durch einen Mieter, mit seinem PKW, beschädigt worden. Dem Mieter ist diese Beschädigung nicht bekannt, auch wurde er nicht darüber informiert. Selbst wenn er diesen beschädigt hätte, verfügt dieser über eine Versicherung, welche für den Schaden aufkommt. Da er aber den Schaden nicht verursacht hat, ist er auch nicht bereit, diesen zu tragen. Da es mit dem Vermieter generellen "Stress" gibt, ist der Abbau des Zaunes auf reiner Willkür zurück zu führen. Denn ich kann den Garten nun nicht mehr mit dem Hund nutzen.

Eine provisorische Einfriedung, die ich mit Leinen und Seilen, gemacht hatte, wurde direkt vom Vermieter wieder entfernt.

Die Frage lautet nun: Ist der Vermieter verpflichtet einen neuen Zaun zu errichten ? Leider ist kein Gespräch mit dem Vermieter möglich. Er spricht seinen Mietern gegenüber nicht einmal einen Gruß aus.

Des weiteren soll ich als EG-Mieter den Aussenbereich an der Strasse (es handelt sich hierbei jedoch um einen Schotterweg) von Unkraut und Wildwuchs befreien. Dies ist m.E. nicht zulässig, da es sich dabei nicht um den Gartenbereich handelt. Wenn müssten diese Arbeiten im Wechsel durch alle Mietparteien ausgeführt werden ? Auch der Zuweg mit den Aussenanlagen soll alleinig durch meine Pflege ausgeführt werden. Dieser Bereich gehört nicht zum direkten Gartenbereich und die Pflegearbeiten müssten auch hier im Wechsel durchgeführt werden !?!?!

Für schnelle, aussagekräftige Antworten bin ich sehr dankbar.

LG von der Genervten......