Meine Situation ist nicht gut, und dafür schäme ich mich, aber ich muss einfach fragen. Bei mir ist es der Fall, dass ich in der 9. Klasse nicht versetzt wurde, das Jahr jedoch erfolgreich wiederholte.

Ich war damit technisch gesehen 10 Jahre in der Schule. Die Schulpflicht für mein Bundesland, Mecklenburg-Vorpommern, gilt für genau 9 Jahre. Eigentlich müsste ich die Schulpflicht daher erfüllt haben.

Ich habe jedoch die 10. Klasse angefangen, und es ist klar erkennbar, dass ich es nicht mehr schaffen werde. Meinem Vater wurde jedoch von der Schulleiterin erzählt, dass ich, wenn ich die Schule verlasse, weiterhin zur Schule in eine Klasse unter mir gehen müsste.

Wenn ich also nun ein Abgangszeugnis beantragen würde, müsste ich dann noch zur Schule erscheinen, oder wäre ein Nicht-Erscheinen gesetzeswidrig?