Ich möchte ein Auto kaufen was in Ungarn noch angemeldet ist.

Mir wurden vom Besitzer zwei Dokumente vorgelegt.

Das eine Dokument wäre "Forgalmi Engedély" und das andere Dokument war eine Scheckkarte "Jármü Törzskönyv".

Jetzt wurde mir vom Besitzer gesagt, dass wenn er das Auto abmeldet diese Dokumente zusammen mit dem Kennzeichen zurückgeben werden müssen und es würde eine Abmeldebestätigung erstellt.

Kann mir jemand weiterhelfen ist diese Aussage so richtig???