Das bezieht sich auf den Weg als externer Prüfungsteilnehmer. Wie oft darf man durchfallen, ehe man den nicht mehr nachholen darf? Konnte dazu nirgendwo etwas finden.

Außerdem, wenn man an den Prüfungen nicht vollständig mitgemacht hat, sondern ab der Hälfte abgebrochen hat, zählt das dann als ein Versuch, oder ist es, als ob man sie nie gemacht hätte?