Frage steht oben, aber ich will noch hinzufügen,dass ich gelesen habe,dass die Verbreitung etc. strafbar ist, nirgends was von Bestiz gelesen:
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4]. (von Wikipedia) .
Ich würde es gut finden,wenn ein Jurastudent oder ähnliches dazu sagen könnte.