hallo!

ich und der vater meiner tochter haben das gemeinsame aufenthaltsbestimmunsrecht nun sind wir getrennt. Und wir haben beide das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt bei der ersten verhandlung hat sich das jugendamt dafür ausgesprochen das meine kleine bei mir bleibt konnte aber auch nicht sagen wer von uns beiden der bessere elternteil ist weil er immer so darauf behaart das sie bei dem "besseren" von uns beiden leben soll. Nun hat die richterin eine Verfahrenspflegerin für meine tochter 2 angeordnet die war auch schon bei uns beiden und meinte auch das es so bleiben soll wie es ist weil er auch drei mal die woche den umgang mit ihr hat und jedes zweite wochenende. Nun hat aber seine anwältin bei dem letzten gerichtstermin noch einen antrag auf ein gutachten gestellt. die richterin wollte aber erst einmal die verfahrenspflegerin abwarten. Muß nun die richterin dieses gutachten einleiten oder kann sie es auch abweisen?

Herzlichen Dank im vorraus