Unser Sohn leistet seit 2013 ein Freiwilliges Soziales Jahr und ist auswärtig untergebracht (Wohnheim). Nach Internet-Recherche können die Eltern in der Steuererklärung keinen Ausbildungsfreibetrag geltend machen, weil FSJ nicht als Ausbildung gilt.

Können wir die Kosten (vor allem Wohnheimmiete von 400€ pro Monat sowie die Reisekosten zwischen Wohnung und Wohnheim) irgendwo anders in der Steuererklärung als Soderbelastung geltend machen?

Danke für Jeden Tip!

Gast