Antwort
Die Pauschale Aussage ist nicht richtig.
Es gibt Mitarbeiter der DB Sicherheit die Prüfberechtigt sind, diese tragen die entsprechenden mobilen Geräte zur Fahrpreisnacherhebung bei sich.
Diese sollen laut Dienstanweisung im Rahmen Ihrer Streifentätigkeit die Fahrgäste einer Fahrscheinkontrolle unterziehen. Sollen. Nicht müssen.
Und es gibt Mitarbeiter der DB Sicherheit welche nicht Prüfberechtigt sind. Diese dürfen nicht.
Grüße