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Hallo, Vorbestraft bist du beim 1. Mal auf keinen Fall, dafür musst du eine Strafe über 90 tagessätzen oder 3 Monate haft bekommen, obwohl ich mir nicht mal sicher bin ob man selbst dann schon vorbestraft ist. Umgangssprachlich zumindest, vorbestraft bist du eigentlich sobald du einmal eine Strafe bekommen hast, allerdings stehen strafen unter 90 tagessätzen oder 3 Monate haft nicht im führungszeugnis, wenn du also nicht zur Polizei willst oder in eine Behörde, solltest du keine Probleme bekommen. 4-5g gelten glaube ich noch als Eigenbedarf, wie mein Vorgänger schon schrieb, mit etwas Glück wird es fallen gelassen oder es gibt eine kleine geldstrafe oder sozialstunden. Allerdings ohne Verhandlung vor einem Gericht sondern durch Schriftverkehr denke ich. Wenn du also eine Strafe bekommen solltest bekommst du post von der Staatsanwaltschaft. Was allerdings passieren kann ist das du etwas Probleme mit deinem Führerschein bekommst falls du ein hast oder auch ein machen möchtest. Lg