Da farbige Scheinwerfer (LED) im Straßenverkehr Deutschlands verboten sind, stelle ich mir trotzdem die frage ob dies auch verboten ist wenn ich die farben anmache wenn ich auf einem Parkplatz stehe? Wenn ich beim fahren die weißen LED benutze und dann auf der Ausstellung oder Parkplatz andere farben anschalte für Deko, ist es ebenfalls verboten?

Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.