Hallo

Ich werde am September diesen Jahres 18 Jahre alt. Meine bisherige Aufenthaltserlaubnis läuft am 8.9.2017 ab. Ich habe Anfang diesen Monats eine Antrag auf Niederlassungserlaubnis erstellt. Heute kam mir ein Post, dass ich Mindestvoraussetzungen für Niederlassungserlaubnis wegen Aufenthaltsgesetz §35 nicht erfülle. Diese mindestens sind 5 Jahren Besitz der Aufenthaltserlaubnis. Ich habe die Aufenthaltserlaubnis seit 8.9.2014. 

Ich bin hier mit meiner Mutter. Sie ist mit einem deutschen Mann verheiratet. Ich besuche ein Gymnasium, mit Notendurschnitt von 1,82. Gibt es eine Möglichkeit? Und wie sieht es aus ohne die Niederlassungserlaubnis?