Hallo, Ich habe heute ein Knöllchen bekommen wegen Parken ohne Parkscheibe, nur bin ich mir nicht schicher ob es wirklich berechtigt ist. Das Schild ist nur von einen Ende der Straße ausgeschildert. http://13m.imghost.us/P5n/Parken.JPG Zum Bild: Ich kam von Links in die Straße und habe (Rot markiert) geparkt. (Vergessen draufzumalen das man auf der anderen Straßenseite nicht parken kann) Das Parkschild mit dem Zusatz "Parkscheibe" (hier blaues P) kann man nur von der anderen Richtung aus lesen und aus meiner Richtung steht dafür kein Schild. Das Durchfahrtverboten bezieht sicht nur auf die Richtung von rechts nach links also für mir unwichtig. Also ist das Knöllchen berechtigt? Ich verstehe ja die Politesse wieso sie mich aufgeschrieben hat, sie kann ja nicht wissen von wo ich in die Straße fahre aber müssen nicht dann von beiden Seiten das Schild stehen?