Hallo, es geht darum meine Tochter wohnt in einer Wohngrp. Nun hat meine ältere Tochter beim JugAmt ein besuchsrecht erhalten, kleine Zur grossen schwester. Nun wollte sie, wenn über Ostern die kleine bei ihr ist, den grossen Bruder besuchen gehen. Das JugAmt sagt sie dürfe sich nur außerhalb seiner Wohnung mit ihm treffen, sie wollen erst seine Wohnung besichtigen. ist das den rechtens?