Muss das Jugendamt während einer Inobhutnahme den Eltern die Adresse preisgeben wo sich das Kind befindet?

§ 42 SGB VIII setzt ja voraus dass die Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme erfahren müssen

Falls aber das die wirksame Schutz des Kindes gefährden würde, könnte man die Adresse zunächst vorenthalten? wenn ja, wo ist das genau im Gesetz geregelt? Oder gibt es nur Kommentar und Urteile dazu?

Danke im Voraus