Mit welchen Konsequenzen muss ein Arbeitsloser, der keine Leistungen mehr empfängt (kein ALG I oder ALG II), rechnen, wenn er einen von der Arbeitsagentur angesetzten Termin nicht wahrnimmt? Kann man u.U. von der Agentur Schadensersatzforderungen erhalten, wenn man den Termin nicht rechtzeitig absagt oder einfach nicht erscheint?