Hallo, Wir haben durch einen Fahrzeuganprll einen erheblichen Schaden an unserem Wohngbäude ca. 50000 Euro. Die Schuldfrage ist klar und die Haftpflicht hat auch schon eine Haftung anerkannt. Nun ist es so das unsere Wohngebäudeversicherung den Schaden erst übernimmt weil diese nach Neuwert abrechnen. Und die Haftpflicht nach Zeitwert.danach geht diese in Regress mit der Haftpflichtversicherrung Aber wie ist das mit der Schadensprognose, kann sich das negative Auswirkungen auf unserer Wohngebäudeversicherung haben?

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