Ich habe zum 01.08.2016 das Arbeitsverhältnis begonnen und lasse meinen Vertrag zum 01.08.2017 auslaufen (befristeter Arbeitsvertrag auf 12 Monate) Mein Chef ist der Meinung mir stehen nur 26 Tage (Vertraglich vereinbart) gesamt zu. Ich bin der Meinung, da im Vertrag von 26 Tagen pro Kalenderjahr die rede ist, dass ich Anteilig den Urlaub aus 2016 bekommen müsste ( 9 Tage) sowie den Urlaub aus 2017 anteilig ( 20Tage wegen ausscheiden in der 2ten Hälfte)Gibt es dazu Urteile? Oder weiß jemand den passenden Gesetzesauszug dazu?Wer hat recht?Danke