nein, stimmt nicht

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einen teil investieren, einen teil ausgeben

ich würde mir ein boot kaufen und wahrscheinlich viel damit rumfahren

ich steuere gerne fahrzeuge und meine familie mag wasser und sonne

ich nicht so, aber ich kann dann ja boot fahren

so ein 13-20m boot

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welche Stornokosten bei einem Ferienhaus muss ich mir anrechnen lassen bei teilweise Weitervermietung durch den Vermieter an andere Urlauber?

Wir hatten ein Ferienhaus für 1 Woche gebucht und dafür 1.190 € bezahlt, für die Woche von 11.-18.8.19.

Ich hatte dem Vermieter mit Email am 15.6.19 geschrieben, dass wir aus pers. Gründen noch stornieren müssten.

Daraufhin schrieb er zurück, dass er versuchen würde, das Haus anderweitig zu vermieten, aber falls das nicht klappt, müssten wir 50 % Storno zahlen. Dann habe ich wieder geschrieben, dass wir dann doch selbst anreisen wollten wenn es nicht mehr anderweitig vermietet wird. Das betrachtet er nun als eine feste Zusage unsererseits, die die seinerzeitige Stornomitteilung vom 15.06.19 (also ca. 2 Monate vor der Anreise) aushebelt.

Nun hatte ich aber im Internet gelesen, dass ein Vermieter zwar Stornokosten erheben kann, aber nur bis zu einem Betrag von höchstens 90 % (denn er spart ja dadurch auch Kosten ein) und niemals die vollen 100 %.

Inzwischen hat er von den 7 Nächten 4 Nächte an andere Mieter weitervermietet und bekommt dafür 440 €, wie er schreibt.

Er will nun aber trotzdem von uns noch die Differenz für den vollen Betrag (=1.190 €) einbehalten und nicht nur die Diff. zu den 90 % Stornogebühr (= 1.071 €). Und genau das ist meine Frage:

darf er das nach den gesetzlichen Regelungen? Das sind 119 € Differenz, die er jetzt nicht mehr ausbezahlen will. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass er an die neuen Mieter einen viel günstigeren Preis abgeben muss, als dieser Zeitraum eigentlich bei ihm kostet.

Kann da vielleicht jemand helfen der sich auskennt?

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er ist im recht

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