Ich glaube das war : marge.. in jeder ehe kriegt man nur einmal die chance zu sagen , ich brauche dich jetzt ,lass mich nicht im stich ... und wenn das jemand zu dir , gibt es nur eine Antwort..

...zur Antwort

also nach dem gesetz ist das eine gef. KV. nach 224 StGB.

wenn der Klassenkamerad 14 jahre oder älter ist, dann kannst du ihn natürlich anzeigen und er wird dafür auch belangt.

wenn er unter 14 jahre ist, dann werden seine eltern rangezogen die somit ihre erziehungs- und aufsichtspflicht verletzt haben.

Beim Kampfsport ist würgen z.B and der tagesordnung, die kopfschmerzen können also von einem verspannten nacken kommen, jedoch würde ich auch zum arzt gehen , weil man weß ja nie :)

gute besserung und viel glück wünsche ich dir

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.