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Antwort
siehe Urteil des AG Zeven, Az. 3 C 216/00 vom 31.08.2000, zu finden über die Homepage des Amtsgerichts Zeven, dort in der Suchmaschine das Aktenzeichen oder "Hähne Krähen" eingeben - in der Entscheidung wurde auch auf dem Lande das Krähen derart unterbunden, dass zu bestimmten Nachzeiten von bis Uhr das Krähen nicht mehr zu hören sein durfte.