Infolge Krankheit habe ich eine Zeit lang ALG II bezogen und war nicht in der Lage den Kindesunterhalt zu zahlen. Die Kindesmutter hat geklagt. Das Gerichtsurteil lautet, dass ich 51/100 der geforderten Summe zahlen muss. Soweit ist alles klar. Nun bekomme ich vom Gericht eine Zahlungsaufforderung über die Gerichtskosten, die auf mich entfallen, also 51/100. Soweit kann ich das nachvollziehen. Darüber hinaus soll ich aber nun auch die volle Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite zahlen. Wie kann das sein?

Außerdem weiß ich nicht, wovon ich das alles zahlen soll. Ich bin inzwischen wieder berufstätig, Nach Abzug der Miete, Nebenkosten, Kindesunterhalt, Rückzahlung BaFög und Fahrtkosten zur Arbeitsstätte bleiben mir rund 240,00 EUR für meinen Lebensunterhalt übrig.