Angenommen folgender Fall wird vor dem Standesamt zur Namensänderung eines sechsjährigen Kindes, welches bei der Mutter wohnt, nach der Scheidung und Wiederheirat vorgebracht:

"Hallo, ich habe neu geheiratet und würde nun gern, dass mein Sohn aus erster Ehe unseren neuen Familiennamen annimmt. Mein Sohn lebt schon seit der Trennung von seinem mittlerweile verstorbenen Vater bei uns.

Man muss dazu sagen. Das die Mutter einen Hass auf den Vater (welcher in Wirklichkeit nicht verstorben ist) hat und scheinbar alles tun würde um nichts mehr mit ihm zu tun zu haben. Haben gemeinsames Sorgerecht, aber Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter.

Wie verhält sich die Rechtslage und welche Unterlagen muss der Antragsteller/-in beim Standesamt vorweisen.

Vielen Dank für eure Hilfe