Hallo, ich und meine Freundin befinden ums derzeit in einer sehr schwierigen Situation. Sie liebt mich ich liebe sie aber ihr Eltern steuern total dagegen und versuchen alles um uns auseinander zu bringen. Ihre Eltern haben sie zwischenzeitlich sogar schon zu einer Beziehung mit einem anderem GEZWUNGEN. Nun wurde sie durch das Jugendamt außerhäuslich untergebracht aber leider immer noch nicht in meine Nähe da ihre Eltern noch das Sorge- und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Ich werde im August diesen Jahres 18 und sie ca zwei Wochen später 16. Nun habe ich mich mal erkundigen welche Möglichkeiten es überhaupt gibt damit sie zu mir ziehen kann. Dabei bin ich dann auf folgendes gestoßen und würde nun gerne wissen ob ich das alles so richtig interpretiere. Also ich verstehe die aktuelle Rechtslage so: Wenn sie 16 wird kann sie beim Familiengericht einen Antrag auf Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit stellen und dadurch Ehemündig werden. Ihre Eltern haben auf diese Entscheidung nur geringen Einfluss und müssen fundierte Gründe vorbringen warum die Schließung der Ehe das Kindswohl gefährdet. Sollte das Gericht der Heirat zustimmen würde mir die Personensorge übertragen werden und sie könnte Problemlos zu mir ziehen. Ist das so Richtig? Oder übersehe ich da wesentliche Punkte? Danke im voraus für eure Hilfe. MfG Darius