Hi,

ich hab' da mal ein rein theoretische Frage. Ich bin in Deutschland Selbständig als IT-Freiberufler mit eigenen Softwareprodukten (z.B. Reportingtool). Mein Einkommen ist ganz gut aber mit meiner Auslastung stoße ich so langsam an meine Grenzen. Teile meiner Arbeit (z.B. Erstellen von Reports für Kunden, Weiterentwicklung meiner Produkte) müssen nicht unbedingt von mir selber erledigt werden, sondern könnten auch von Personen gemacht werden, die ich vorher auf meine Softwareprodukte geschult habe.

Da ich mich privat sehr für die Philippinen interessiere, die Gehälter dort sehr niedrig sind und dort sehr gutes Englisch gesprochen wird, habe ich mir nun folgendes überlegt:

Gründung einer Niederlassung, Tochterunternehmen - oder wie auch immer man das nennen mag - auf den Philippinen. Dort könnte ich dann ein paar speziell ausgesuchte Personen einstellen, denen ich zutraue nach einer entsprechenden Schulung teile meiner Aufgaben zu übernehmen. Ich weiß, dass ich als Deutscher auf den Philippinen kein eigenes Unternehmen gründen darf, bzw. ein Filipino (z.B. meine Freundin) zu mindestens 60% beteiligt sein muss. Gilt das auch für Tochterunternehmen, bzw. Niederlassungen? Wie sieht dass dann mit den Steuern aus? Wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen müsste ich doch eigentlich alle Kosten - auch die Personalkosten - die mir auf den Philippinen entstehen hier in Deutschland absetzen können, oder nicht? Da ich die Leistungen die auf den Philippinen erbracht werden, hier an meine Deutschen Kunden verkaufe, als hätte ich die Leistung selber erbracht, sind sämtliche Einnahmen nur in Deutschland. Auf den Philippinen würden keine Einnahmen sondern nur Kosten (Personalkosten, Büromiete, etc.) entstehen.

Außerdem stellt sich mir die Frage, ob ich die Mitarbeiter/meine Mitinhaberin (wegen den komplexen Visabestimmungen) dann dort vor Ort schulen muss, oder ich diese für eine Schulung auch nach Deutschland holen kann.

Bin schon gespannt auf Eure Antworten. ;-)

LG Furlinger