Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage zum Thema Erbengemeinschaft...

Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einig über ein Hausverkauf ist, darf einer aus dieser Gemeinschaft alleine einen Makler beauftragen? Was ist wenn der andere Teil der Erbengemeinschaft einen anderen Makler möchte oder nicht über einen Makler verkaufen will? Wer trägt später die Kosten?

Ich bin euch sehr dankbar für jede Antwort.

LG