Hi,

zur Wohnung meines Nachbarn (Mehrfamilienhaus) gehören laut Plänen und Teilungserklärung 3 Kellerräume, die er durch eine Treppe mit seiner Wohnung verbunden hat und als Wohnraum nutzt. Dort befinden sich Kinderzimmer, Wohnzimmer und Büro. Laut Plan wie gesagt "Kellerräume", wurden jedoch ausgebaut.

Da die Wohnung veräußert werden soll, hat er auch eine Wohnraumberechnung durchführen lassen. Dort wurden diese Räume auch als Wohnraum mit einberechnet. (auf seinen Wunsch hin) Bei der Grundsteuerberechnung hingegen bisher immer weggelassen. Werden als Kellerräume geführt.

Darf er die Kellerräume beim Verkauf zum Wohnraum hinzufügen und somit deutlich mehr für seine Wohnung verlangen? Ist diese Nutzung der Räume generell erlaubt oder liegt eine Zweckentfremdung vor?

Ich habe es zwar momentan nicht vor, aber könnte ich theoretisch etwas dagegen unternehmen?

Zusatz: Bei der Umlage der Nebenkosten wurden dann ja auch die ganze Zeit schon Fehler gemacht. Er nutzt die Räumlichkeiten als Wohnraum, es wird aber ein anderer Umlegungsschlüssel benutzt.