Ich trete demnächst eine Stelle im Außendienst an. Dafür stellt mir die Firma einen Firmenwagen zur Verfügung. Die private Nutzung des Wagens ist laut Arbeitsvertrag untersagt. Außerdem ist im Vertrag die Mitnahme Dritter untersagt. Nach meinem Hinweis dem Arbeitgeber gegenüber, dass unter den Begriff "Dritte" nicht nur Angehörige, sondern auch Kollegen fallen, meinte der Arbeitgeber: "nein, nur Angehörige und Fremde dürfen nicht mitgenommen werden. Der Personenkreis, der bei der Firma eingebunden ist oder mit der Firma in Verbindung steht, wie Kollegen und Kunden, dürfe hingegen mitgenommen werden. Alle anderen seien nicht versichert und die Firma würde für diese keine Haftung übernehmen". Ist das überhaupt möglich? Kann der Arbeitgeber mir die Mitnahme eines bestimmten Personenkreises untersagen? Ich habe keine Lust auf Diskussionen zu diesem Thema, will nur sicher gehen, dass mich meine Frau auf Dienstfahrten begleiten kann. Oder sollte ich besser eine zusätzliche Versicherung abschließen? Danke Euch vielmals für Euere Hilfe!