also willst du richtig das video haben oder nur das lied ? also wenn du nur das lied haben willst geh doch auf z.B.

  • http://www.video2mp3.net/

oder gib eifach auf google ein "online youtube converter" da findest du genug

Bei denen fügst du die url von deinem video ein stellst alles nach deinen wünschen ein und convertierst dein lied wenns fertig ist downloade es

  • Rechtlicher Hinweiß für die die denken das sei ilegal:

Videos von Video-Plattformen herunterzuladen und mittels eines Programms deren Tonspur in eine Musikdatei beliebigen Formats umzuwandeln. Problematisch ist die rechtliche Lage: darf man die Videos herunterladen?

Grundsätzlich ist hier §53 UrhG einschlägig, wonach Kopien für den privaten Gebrauch zulässig sind, etwas anderes könnte sich jedoch aus den AGB von Youtube ergeben. In Punkt 6.1.11 der AGB von Youtube heißt es:

„Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings(...). „Streaming" bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube (...) nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.

Diese Bestimmung der AGB wurden nach Punkt 2 (2.1 ff.) der AGB angenommen und sie ist demnach Vertragsbestandteil geworden. Demnach wäre ein Speichern des Videos oder der Audiospur nicht erlaubt. Sind die AGB überhaupt wirksam einbezogen worden? Dies ist sehr problematisch, für eine Einbeziehungsvereinbarung muss ausdrücklich oder konkludent auf die Vertragsbestimmung hingewiesen worden sein. Auf dem Video-Portal YouTube wird auf diese AGB jedoch erst sehr spät hingewiesen. Auch erscheinen bestimmte Punkte der AGB wenig verbindlich. Daraus ergibt sich, dass für einen normalen, nicht registrierten Nutzer die AGB von YouTube nicht wirksam einbezogen worden sind. Folglich verletzt man auch keine vertragliche Pflicht durch Herunterladen eines Videos und eine Privatkopie ist zulässig.

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