Alles Quatsch leider und nur halb informiert. Der "Buffetgeber" hat mit dem "Nehmer" bei der Zahlung einen Vertrag geschlossen,der den Nehmer dazu berechtigt das Buffet zu nutzen.Des "Gebers" Nachteil ist,wenn der Nehmer viel isst,sein Vorteil,wenn er wenig ist,der 'Nehmer' kann nicht sein Geld zurückverlangen.Der "Vertrag" sieht aber NICHT vor,WO und WIE die Speisen vom "Nehmer" zu sich genommen werden oder das diese Speisen NUR im Früstücksraum und NUR von der EINEN Person verzehrt werden.Das ist leider des "Gebers" Nachteil,mit dem er leben muss.Er darf auf keinen Fall mitgenommene Brote,Tee,Obst o.ä. NOCHMAL berechnen.Das wäre Vertragsbruch.Sie können sich also bedienen und auch "Kleinigkeiten" mitnehmen,wenn es sich hierbei um einen kleinen Proviant handelt. Lieben Gruss,

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