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Antwort
"Schulbildung (Abitur), die zu einem Hochschulstudium berechtigt, ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. Fachhochschulreife), ein Meisterbrief im Handwerk (gem. § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung ein Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung**) oder eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließender Berufsausübung von mind. 3 Jahren."
So ist es in NRW z.b.!