Ich bereite mich gerade auf ein Referat "Klöster und klosterähnliche Gemeinschaften unterschiedlichen Bekenntnisses im deutschsprachigen Raum" vor. Das bezieht katholische Klöster, evangelische Diakonissengemeinschaften, andere evangelische klosterartige Gemeinschaften, buddhistische Klöster, Yoga Ashrams, spirituelle Kommunen etc. mit ein. Drei Kriterien sind dabei wichtig (1) Gemeinschaft: Die Mitglieder leben zusammen (2) Religionsausübung/Spiritualität (3) Keine Entlohnung sondern Zahlung eines Taschengeldes

Bzgl. Taschengeldes werde ich irgendwie im Internet nicht fündig. Darüber scheinen sich Klöster/Gemeinschaften auszuschweigen. Wer kann mir Hinweise geben, wie hoch das Taschengeld ist, welches die Gemeinschaftsmitglieder erhalten? Auch wer das nur für ein Kloster kennt - ich bin dankbar für jede Angabe. Wer gute Quellenangaben hat, wäre natürlich noch besser. Interessieren würde mich auch, wie, insbesondere in nichtchristlichen Gemeinschaften, das mit Krankenversicherung und Rente geregelt wird. Vielen Dank für jede Antwort.