Hallo, Wie sieht es die Regelung vor. Wenn der Arbeitnehmer auf schlecht Wetter nach Hause geschickt wird? Ist er dann in Bereitschaft, d.h. muss er jederzeit zur (Ersatz-)Arbeit abgerufen werden können?

Soweit uns bekannt wenn ja, in der ges. Arbeitszeit, nicht jederzeit?

Bei Google finde ich nichts eindeutiges. Hat jemand einen Link darüber?