Hallo zusammen,

Frage steht ja schon oben. Antwort ist mir eigentlich mehr oder weniger klar: Nein, er darf es nicht. Ermahnen ja, aber anschreien geht ja mal gar nicht. Mich würde allerdings mal interessieren, ob es dazu irgendeine Gesetzesgrundlage gibt oder sogar Urteile?

Urteile pro Kinderlärm ist klar, da habe ich genügend gefunden. Aber ich meine irgendwann mal was gelesen zu haben, dass man fremde Kinder nicht anschreien darf, sondern sich an die Eltern wenden muss. Ich weiß nur leider nicht mehr wo und finde es über Google nicht. Ich finde es nämlich ehrlich gesagt eine Schweinerei, dass man mittlerweile sogar in einer kinderreichen Siedlung immer wieder mal so Querulanten hat, die meinen, sie wären im Recht und die Kinder müssten draußen bei gutem Wetter (außerhalb der Ruhezeiten!) auf Zehenspitzen um den Spielplatz schleichen, damit die ihre Ruhe haben. Aber wenn denen mal was nicht passt, können sie gleich den Choleriker raushängen lassen. Aber nicht zu den Eltern gehen, NEIN, die Kinder anschreien. Mutig, mutig! Ach ja, und dann am besten noch mit dem Anwalt drohen....

Danke schonmal!