Ich bin kürzlich in eine Wohnung eingezogen, in der es nicht möglich ist eine Waschmaschine anzuschließen. Im Keller ist eine Gemeinschaftswaschmaschine vorhanden. Diese ist allerdings ca Baujahr 89 und sehr sehr dreckig. Ich möchte meine Wäsche dort also auf keinen Fall waschen. Im Keller ist sogar ein zweiter Anschluß vorhanden, doch angeblich hat die Eigentümerversammlung beschlossen, dass dort keine privaten Maschinen angeschlossen werden dürfen. Der Vermieter/Besitzer der Wohnung hätte nichts gegen das Aufstellen der Maschine. Habe ich das Recht meine Maschine aufzustellen?

PS: Die Maklerin hat mir bei der Wohnungsbesichtigung zugesagt, dass es möglich ist eine Waschaschine im Keller aufstellen zu können.