Tag.

Hatte heute eine Mahnung im Briefkasten von meinem Stromanbieter. Dort steht:

"Sehr geehrter Herr,

leider konnten wir noch keinen Zahlungseingang verbuchen. Bleibt die Zahlung bis zum 18.05.2020 aus, sehen wir uns leider gezwungen, den zuständigen Netzbetreiber mit der Sperrung der Messeinrichtung zu beauftragen."

Nun habe ich das gelesen: "Außerdem muss der Energieversorger eine Sperre vier Wochen vorher androhen und den Vollzug drei Werktage vorher erneut ankündigen."

Also ist das jetzt bei mir geschehen mit Zugang des Briefes, richtig? Nach 4 Wochen - falls ich nicht zahlen sollte in der Zwischenzeit - kommt dann jemand vom Netzbetreiber und schaltet den Strom ab, oder ist der 18.5. jetzt der Vollzugstag der Sperrung? Das ist für mich nicht so ganz verständlich und bereitet mir ein wenig Magenschmerzen.

Hab mich natürlich schon per E-Mail mit dem Anbieter in Verbindung gesetzt, da ich telefonisch niemanden erreichen konnte.