Hallo Renekxl,

die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM (sprich Roller bis 45 km/h) erwirbst du mit dem Erhalt deiner Prüfungsbescheinigung der Klasse BF17 (rotes Dokument).

Liebe Grüße

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Hallo Moos00,

ich vermute du meinst das Lasern mittels einer Laserpistole durch Polizeibeamte.

Grundsätzlich sind Lasermessgeräte immer geeicht und die durchführenden Beamten müssen dies auch vor Beginn der Messungen überprüfen.

Ob eine Anhaltung erfolgt oder nicht, ist Situations- bzw. meist auch Kräfteabhängig.

Eine Messung ist jedoch dennoch gültig, selbst wenn keine Anhaltung durchgeführt wurde.
Meistens geschieht bei einer Anhaltung nicht mehr als die endgültige Personalienfeststellung des Fahrers (es muss ja nicht immer der Halter auch Fahren) und das Eröffnen der Verkehrsordnungswidrigkeit.

Da immer zu zweit gelasert wird, wird der begleitende Beamte als Zeuge erfasst und somit ist die Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. das Bußgeld rechtskräftig.

Liebe Grüße

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