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Antwort
Schau dir die Verordnung an: Du kannst bei jeder Prüfung jeden Prüfungsteil maximal zwei Mal wiederholen. Solltest du den letzten Prüfungsversuch nicht bestanden haben, musst du die Fortbildung von neuem beginnen, das heißt auch alle anderen Prüfungsteile, die du bereits bestanden hast. Lass dir hier also keinen Schwachsinn erzählen, du kannst so oft wiederholen, wie du willst, nur musst du nach dem zweiten Prüfungsversuch eben von vorne anfangen.