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Antwort
Ist eigentlich ganz einfach:
Neubewerber für den Führerschein der Klassen B und kleiner müssen nur einen Sehtest machen, beim Optiker oder Augenarzt. Ob mit Brille oder ohne bestanden ist egal. Die Brille steht dann ggf. als Eintrag im Führerschein.
Wenn der Test nicht bestanden wird ist ein Gutachten notwendig. Dies muß ein Augenarzt machen und es sind zusätzliche Untersuchungen notwendig die mit Kosten verbunden sind.
Bei Problemen wie zB. Einäugigkeit, Farbenblindheit od. Nachtblindheit gibt es dann ev. entsprechende Beschränkungen als Eintrag im Führerschein.
Das ist im übrigen die Krux im deutschen Führerscheinwesen. Es wird nach dem ersten Sehtest beim Autoführerschein bis an das Lebensende nie wieder die Fahrtauglichkeit überprüft.