Interessante Frage, ob das ein Kündigungsgrund wäre. Ich denke ja, wenn du im Bewerbungsgespräch gefragt wurdest, ob Straftaten vorliegen und du das verneint hast - dann kann auch nach der Probezeit wahrscheinlich gekündigt werden.

Aber sollte das nicht gefragt worden sein und deine Probezeit bereits beim Nachreichen abgelaufen sein, könnte es schwierig werden für den AG dich zu kündigen, Auszubildende genießen einen zusätzlichen Kündigungsschutz.

Aber höchst wahrscheinlich wirst du das in den 4 Monaten Probezeit sowieso nachreichen und dann können sie dich ganz leicht kündigen...

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