Hallo Vereinsmeier,

"In der Satzung ist festegelgt, welche Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorbehalten sind."

Hast du hierfür vielleicht ein Beispiel für mich wie so etwas aussehen kann? Würde mich riesig über weitere Hilfe freuen, da das Thema mich weiterhin stark interessiert!

LG Frechdachs

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Unsere Vereinssatzung beinhaltet was Beschlüsse angeht zwei Paragraphen.

§ 11 Beschlussfassung

Beschlüsse der Mitgliederversammlung und Jahreshauptversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der einfachen Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlüsse der außerordentlichen Versammlung dagegen bedürfen einer 2/3 Mehrheit.

§ 12 Beurkundungen der Beschlüsse der Vereinsorgane

Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und durch den 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter und den 1. Geschäftsführer oder dessen Vertreter unterschriftlich bestätigt.

 

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Hallo,

zunächst einmal vielen Dank für die wirklich sehr hilfreiche und ausführliche Antwort! Diese habe ich soweit auch verstanden, bloß weiß ich nicht so recht welche Sachen im Vorstand entschieden werden können und welche nicht.

Hier mal ein Beispiel:

Der Verein wird in diesem Jahr 80 Jahre alt. Nun steht zur Zeit die Frage im Raum ob dies gefeiert werden soll. Wäre das eine Angelegenheit die vom Vorstand entschieden werden kann oder ist hierfür ein Beschluss der Mitgliederversammlung einzuholen?

Zudem sind wir gerade dabei unsere Vereinssatzung zu ändern und zu aktualisieren. Wie könnte man dies in der neuen Satzung mit einbringen, dass der Vorstand auch Beschlüsse fassen darf?

Würde mich weiterhin über Beiträge sehr freuen.

Gruß Frechdeachs

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