Das ist ja wie beim Fahrrad da hat man nur 2 Jahre garantie auf den Rahmen und nicht auf alle teile! Kannst du das nicht selber reparieren?

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Du bewirbst dich mit dem letzten aktuellen Zeugnis, wenn du wartest bis du dein Endjahres Zeugnis bekommst dann brauchst du dich für dieses Jahr nicht mehr bewerben, wenn du das bekommst dann geht die Ausbildung doch fast schon los! Halbjahreszeugnis erstmal und dein Endzeugnis reichst du bei bedarf nach!

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Gyross in einer Pfanne braten, Wie man Reis Kocht steht auf der Verpackung und die soße kenne ich leider nicht, viel Glück,

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Nein, solange keine schriftliche Kündigung besteht hat niemand Fremdes etwas in deiner Wohnung zu suchen und auch wenn eine Kündigung besteht muss dein Vermiter dich erst fragen ob du mit einer Besichtigung einverstanden bist!(solange du noch trotz Kündigung darin wohnst)

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Nur mit Genehmigung von der ARGE! Und ich glaube da du keinen Schimmel oder so in deiner Wohnung hast wird der Antrag dann wohl abgelehnt! Frag lieber bei deiner zuständigen ARGE nach!

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